Häufige Fragen

  • Sie haben einen Anspruch auf frühzeitige und umfassende Beratung durch die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater Ihrer Pflegekasse. Der Anspruch gilt auch für Angehörige und weitere Personen, zum Beispiel ehrenamtliche Pflegekräfte, sofern Sie zustimmen.

    Informationen erhalten Sie auch über das Bürgertelefon, das vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragt ist, unter 030 / 340 60 66-02. Außerdem beraten wir Sie natürlich auch gerne!

  • Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden; dies kann auch telefonisch erfolgen. Die Pflegekasse befindet sich bei der Krankenkasse.

  • Die Pflegegrade orientieren sich nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Der Pflegegrad wird mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt. Die fünf Pflegegrade sind abgestuft: von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen (Pflegegrad 5).

  • Sobald Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragt haben, beauftragt Ihre Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere unabhängige Gutachterinnen beziehungsweise Gutachter mit der Begutachtung zur Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit.

  • Lange Zeit war die intensivmedizinische Versorgung in der häuslichen Umgebung eine seltene Ausnahme, aber dank moderner Technik ist es heute in vielen Fällen möglich, auch als schwer erkranktes Familienmitglied zu Hause gepflegt zu werden, selbst wenn es beatmet oder künstlich ernährt werden muss.

  • Ein genauen Zeitrahmen zu nennen ist schwierig, da für die individuelle Versorgung des Kunden zunächst ein Team aus examinierten Pflegekräften zusammengestellt werden muss. Wichtig dabei ist, dass jede Versorgung speziell auf die Bedürfnisse des Kunden maßgeschneidert wird.

    Wir vermitteln auch Zwischenlösungen in stationären Einrichtungen, falls gewünscht, für die Zeit zwischen Klinik und zu Hause.

    Für die Zukunft planen wir selbst ein betreutes Wohnen für intensivpflegebedürftige Kunden mit 12 Wohneinheiten anzubieten.

  • Dies sind in der Regel Pflegekassen, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Versicherungen und Sozialämter. Es ist auch ein privater Beitrag möglich.

  • Bei der Versorgung eines intensivpflichtigen Kunden in der eigenen Häuslichkeit ist die Höhe des Pflegegrad nicht relevant.

  • Uns ist es wichtig, jeden Kunden in seiner Eigenständigkeit und Selbständigkeit zu fördern und zu unterstützen. Abhängig vom individuellen Krankheitsbild haben wir auch sehr aktive Kunden und begleiten sie in ihrem täglichem Leben: zur Schule, zur Arbeit, in ihrer Freizeit (z.B. ins Kino oder shoppen gehen) oder sogar in den Urlaub.

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