Außer­kli­ni­sche Inten­siv­pfle­ge

Was ist Aus­ser­kli­ni­sche Inten­siv­pfle­ge?

Aus­ser­kli­ni­sche Inten­siv­pfle­ge ist Häus­li­che Inten­siv­pfle­ge, die bis zu 24 Stun­den am Tag gewähr­leis­tet wird.

Men­schen, die aus medi­zi­ni­schen Grün­den einer stän­di­gen Über­wa­chung bzw. inten­siv­pfle­ge­ri­scher Ver­sor­gung bedür­fen, kön­nen mit Hil­fe häus­li­cher Inten­siv­pfle­ge aus dem kli­ni­schen Bereich in ihr häus­li­ches Umfeld zurück­keh­ren bzw. dort ver­blei­ben, zum Bei­spiel Lang­zeit-Beatmungs­pa­ti­en­ten.

Das häus­li­che Umfeld bezieht sich auf die Woh­nung des Betrof­fe­nen, die sich auch im Pfle­ge­heim, bei sei­ner Fami­lie, in einer Ein­rich­tung des Betreu­ten Woh­nens oder in einer Inten­siv­pfle­ge-Wohn­grup­pe befin­den kann. Grund­la­ge aller Ver­sor­gun­gen ist die Vor­ga­be der Kran­ken­ver­si­che­run­gen „ambu­lant vor sta­tio­när“.

Eine ein­heit­li­che Begriff­lich­keit für die Inten­siv­pfle­ge im häus­li­chen Bereich gibt es nicht. Sie wird auch als Beatmungs­pfle­ge1‑zu-1-Ver­sor­gungambu­lan­te Inten­siv­pfle­ge oder 24-Stun­den-Pfle­ge ange­bo­ten. Der Medi­zi­ni­sche Dienst des Spit­zen­ver­ban­des Bund der Kran­ken­kas­sen ver­wen­det die Bezeich­nung Außer­kli­ni­sche Inten­siv­pfle­ge (AKI).

Für wen wir da sind

Gebor­gen zuhau­se leben – indi­vi­du­el­le Inten­siv­pfle­ge für Erwach­se­ne & Kin­der mit kom­ple­xen Erkran­kun­gen.

Sind Sie krank und/oder pfle­ge­be­dürf­tig und möch­ten in Ihrer ver­trau­ten häus­li­chen Umge­bung ver­sorgt wer­den?

Unser Pfle­ge­dienst bie­tet Ihnen indi­vi­du­el­le und pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung im Rah­men einer akti­vie­ren­den Pfle­ge – ange­passt an Ihre Mög­lich­kei­ten und Res­sour­cen.

Der Schwer­punkt unse­res Betreu­ungs­an­ge­bo­tes liegt in der Ver­sor­gung und Pfle­ge von Men­schen mit inten­siv- und beatmungs­pflich­ti­gem Bedarf.

Hände halten ein Modell von menschlichen Lungen in blauer Farbe mit filigranen Ästen.

Typi­sche Krank­heits­bil­der ­in der außer­klin­si­chen Inten­siv­pfle­ge

Die chro­nisch obstruk­ti­ve Lun­gen­er­kran­kung ist eine Sam­mel­be­zeich­nung für unter­schied­li­che Lun­gen­er­kran­kun­gen.

Mehr Infor­ma­tio­nen bei COPD – Deutsch­land e.V. und der Deut­schen Atem­wegs­li­ga e.V.

Beim Wach­ko­ma (auch apal­li­sches Syn­drom) ist das Gehirn schwer geschä­digt. Ursa­chen kön­nen Unfäl­le, Hirn­haut­ent­zün­dun­gen, Schlag­an­fäl­le, Sau­er­stoff­man­gel oder Tumo­re sein

Mehr Infor­ma­tio­nen bei der Deut­schen Wach­ko­ma Gesell­schaft

Amyo­tro­phe Late­ral­skle­ro­se (ALS) ist eine fort­schrei­ten­de neu­ro­de­ge­nera­ti­ve Erkran­kung, die das moto­ri­sche Ner­ven­sys­tem angreift und zu Mus­kel­schwä­che sowie Läh­mun­gen führt. Die Pfle­ge von ALS-Pati­en­ten ist eine kom­ple­xe und her­aus­for­dern­de Auf­ga­be, die eine kon­ti­nu­ier­li­che Anpas­sung an, die sich ver­än­dern­den Bedürf­nis­se der Betrof­fe­nen erfor­dert. Die­ser Arti­kel (Link unten) gibt einen Über­blick über wich­ti­ge Pfle­ge­maß­nah­men und zeigt auf, wie eine inter­dis­zi­pli­nä­re Betreu­ung die Lebens­qua­li­tät von ALS-Pati­en­ten ver­bes­sern kann. 

Mehr über Pfle­ge bei Amyo­tro­pher Late­ral­skle­ro­se (ALS)

Bei einer Quer­schnitts­läh­mung wird meist bei einem Unfall die Ner­ven­lei­tung im Rücken­mark unter­bro­chen.
Mehr Infor­ma­tio­nen bei der Deutsch­spra­chi­ge Medi­zi­ni­sche Gesell­schaft für Para­ple­gio­lo­gie e.V. und der För­der­ge­mein­schaft der Quer­schnitt­ge­lähm­ten in Deutsch­land e.V.

Zu den bös­ar­ti­gen Tumor­er­kran­kun­gen (Krebs) gehö­ren Kar­zi­no­me, Sar­ko­me, Tumo­ren des Ner­ven­sys­tems, mali­gne Mela­no­me sowie Tumor­er­kran­kun­gen des Blut- und Lymph­sys­tems wie Leuk­ämien, Lym­phome, mul­ti­ples Mye­lom, mye­lo­pro­li­fe­ra­ti­ve Erkran­kun­gen und mye­lo­dys­plas­ti­sche Syn­dro­me.
Mehr Infor­ma­tio­nen bei der Deut­schen Krebs­ge­sell­schaft
und bei der Deut­schen Krebs­hil­fe.

Erb­lich beding­ter Schwund von Mus­kel­ge­we­be der zu zuneh­men­der Mus­kel­schwä­che führt.

Mehr Infor­ma­tio­nen bei der Deut­schen Gesell­schaft für Mus­kel­kran­ke e.V.

Bei Gen­de­fek­ten und Stoff­wech­sel­er­kran­kun­gen han­delt es sich um gene­tisch beding­te Erkran­kun­gen, die den Stoff­wech­sel oder die Funk­ti­on bestimm­ter Orga­ne beein­träch­ti­gen. Zu die­sen Krank­heits­bil­dern gehö­ren unter ande­rem Mor­bus Pom­pe und Muko­vis­zi­do­se.

Mehr Infor­ma­tio­nen bei der Deut­schen Gesell­schaft für Mus­kel­kran­ke e.V.

Ange­bo­re­ne oder erwor­be­ne Hirn­schä­di­gun­gen kön­nen durch ver­schie­de­ne Ursa­chen wie Sau­er­stoff­man­gel bei der Geburt, Früh­ge­bur­ten, Schä­del-Hirn-Trau­ma­ta oder Ertrin­kungs­un­fäl­le ent­ste­hen. Die­se Schä­di­gun­gen kön­nen zu moto­ri­schen, kogni­ti­ven und sen­so­ri­schen Beein­träch­ti­gun­gen füh­ren.

Ange­bo­re­ne Syn­dro­me und Fehl­bil­dun­gen wie die Pierre-Robin-Sequenz oder das Jou­bert-Syn­drom kön­nen zu schwe­ren kör­per­li­chen und geis­ti­gen Beein­träch­ti­gun­gen füh­ren. Die­se Syn­dro­men sind oft mit Ent­wick­lungs­stö­run­gen und kom­ple­xen gesund­heit­li­chen Pro­ble­men ver­bun­den. Mehr Infor­ma­tio­nen fin­den Sie zum Bei­spiel bei Pierre Robin Euro­pe 

Unse­re Leis­tun­gen

Behand­lungs­pfle­ge

  • 24-Stun­den-Über­wa­chung der Atmung/Beatmung
  • 24 Stun­den spe­zi­el­le Kran­ken­be­ob­ach­tung (Über­wa­chung von Puls, Blut­druck, Sau­er­stoff­sät­ti­gung mit­tels Puls­oxy­me­trie, Kapno­me­trie, Tem­pe­ra­tur)
  • Not­fall­ma­nage­ment
  • Sekret- und Absaug­ma­nage­ment
  • Tra­che­al­ka­nü­len­ma­nage­ment
  • Inha­la­ti­ons- und Atem­the­ra­pie
  • Sekret­kul­tu­ren
  • Blut­gas­ana­ly­sen
  • Schmerz­the­ra­pie
  • Wea­ning
  • Wund- und Ernäh­rungs­ma­nage­ment usw.

Bera­tung und sozia­le Betreu­ung

  • Indi­vi­du­el­ler Ansprech­part­ner vor Ort
  • Bean­tra­gung und Kos­ten­klä­rung von Leis­tun­gen aus der Kranken‑, Pfle­ge- und Sozi­al­hil­fe­ver­si­che­rung
  • Über­lei­tungs­ma­nage­ment
  • Orga­ni­sa­ti­on von Pfle­ge­hilfs­mit­teln, Medi­ka­men­ten und Medi­zin­pro­duk­ten
  • Orga­ni­sa­ti­on von the­ra­peu­ti­schen Leis­tun­gen, z.B. Ergo­the­ra­pie, Logo­pä­die, Musik­the­ra­pie und Phy­sio­the­ra­pie
  • Beschwer­de­ma­nage­ment
  • Pfle­ge­be­ra­tungs­ein­satz nach §37 Abs.3

Grund­pfle­ge und Haus­wirt­schaft­li­che Leis­tun­gen

Unter Grund­pfle­ge ver­ste­hen wir die Hil­fe bei den Tätig­kei­ten des täg­li­chen Lebens unter Berück­sich­ti­gung der indi­vi­du­el­len Res­sour­cen, die zur Befrie­di­gung der kör­per­li­chen und geis­ti­gen Grund­be­dürf­nis­se gehö­ren.

Das sind im Wesent­li­chen: .

  • Hil­fen bei der Kör­per­pfle­ge, Ernäh­rung, Mobi­li­tät usw.
  • Hil­fen und Unter­stüt­zung bei haus­wirt­schaft­li­chen Tätig­kei­ten

Koope­ra­tio­nen

Kran­ken­häu­ser, vor allem Beatmungs­zen­tren

Durch eine enge Zusam­men­ar­beit mit den ansäs­si­gen Kli­ni­ken kann die Über­lei­tung von Kun­din­nen und Kun­den qua­li­ta­tiv ver­bes­sert und die Schnitt­stel­le zwi­schen Kran­ken­haus und Pfle­ge­dienst so zum Woh­le der Kun­din­nen und Kun­den opti­mal gestal­tet wer­den.

The­ra­peu­ti­sche Part­ner

Ergo­the­ra­peu­ten, Phy­sio­the­ra­peu­ten, Logo­pä­den, exter­ne Wund­be­ra­ter und ande­re sind ein wesent­li­cher Bestand­teil der pfle­ge­er­gän­zen­den Ver­sor­gung der Kun­din­nen und Kun­den. Fes­te Part­ner sor­gen hier für Ver­trau­en und Sicher­heit.

Sani­täts­häu­ser

Der Pfle­ge­dienst ist auf Wunsch bei der Aus­wahl eines geeig­ne­ten Sani­täts­hau­ses behilf­lich. Das koope­rie­ren­de Sani­täts­haus ist eben­falls durch eine 24-Stun­den­ruf­be­reit­schaft jeder­zeit erreich­bar. Zusätz­li­che Ange­bo­te, wie die Ver­sor­gung mit Hilfs- und Ver­brauchs­ma­te­ria­li­en, einer Bera­tung in Kon­flikt­si­tua­tio­nen sowie eine fach­kom­pe­ten­te Wund­be­ra­tung erleich­tern den Kun­din­nen und Kun­den sowie den Ange­hö­ri­gen den All­tag.

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Ärz­te

Die beauf­trag­ten, behan­deln­den Fach­ärz­te, All­ge­mein­me­di­zi­ner und bera­ten­de Ärz­te aus den Beatmungs­zen­tren neh­men als Koope­ra­ti­ons­part­ner eine wich­ti­ge Rol­le ein. Sie gewähr­leis­ten in der Zusam­men­ar­beit mit der Pfle­ge eine opti­ma­le medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung.

Apo­the­ken

Wir sind auf Wunsch bei der Aus­wahl einer geeig­ne­ten Apo­the­ke behilf­lich.

Ihr Weg nach Hau­se

Schritt für Schritt an Ihrer Sei­te

Der ers­te Anruf

Sie oder Ihre behan­deln­de Kli­nik rufen uns an. Wir neh­men uns Zeit für Sie und hören zu. Gemein­sam schau­en wir, was Sie brau­chen, und ver­ein­ba­ren einen unver­bind­li­chen Ter­min für unser ers­tes Gespräch. Sie bestim­men das Tem­po.

Unser ers­tes Ken­nen­ler­nen

Beim ers­ten Tref­fen ste­hen ganz allein Sie im Mit­tel­punkt. Sie kön­nen uns alles erzäh­len, was Ihnen wich­tig ist – Ihre Sor­gen, Ihre Wün­sche, Ihre Vor­stel­lun­gen. Wir hören zu und machen uns ein Bild von Ihrem Pfle­ge­be­darf und Ihrer beson­de­ren Situa­ti­on. Gleich­zei­tig stel­len wir uns und unse­re Arbeits­wei­se vor. Es ist völ­lig nor­mal, wenn Sie vie­le Fra­gen haben – wir beant­wor­ten sie ger­ne alle.

Ihre Ent­schei­dung und die Kos­ten­klä­rung

Falls Sie sich für uns ent­schei­den, erstel­len wir gemein­sam einen Pfle­ge­ver­trag, der genau auf Ihre Bedürf­nis­se zuge­schnit­ten ist. Anschlie­ßend küm­mern wir uns um die Kos­ten­über­nah­me mit den Kos­ten­trä­gern. Sie müs­sen sich um die­se büro­kra­ti­schen Din­ge nicht sor­gen – das über­neh­men wir für Sie.

Wir fin­den das rich­ti­ge Team für Sie

Jetzt beginnt die Suche nach Ihrem per­sön­li­chen Pfle­ge­team. Hier gibt es indi­vi­du­el­le Unter­schie­de, weil jede Erkran­kung und jeder Mensch beson­de­re Anfor­de­run­gen hat. Wir neh­men uns die Zeit, die nötig ist.
Falls Sie aus einer Kli­nik nach Hau­se ent­las­sen wer­den, arbei­ten wir zunächst zwei bis drei unse­rer Mit­ar­bei­ten­den direkt in der Kli­nik ein. So ler­nen sie Sie und Ihre spe­zi­el­len Bedürf­nis­se ken­nen. Par­al­lel suchen wir wei­te­re Team­mit­glie­der und arbei­ten sie spä­ter bei Ihnen zu Hau­se ein.

End­lich nach Hau­se

Nun orga­ni­sie­ren wir gemein­sam Ihre Rück­kehr in Ihre eige­nen vier Wän­de. Wir schau­en uns Ihre Räum­lich­kei­ten an und pas­sen sie an Ihre Bedürf­nis­se an. Alle benö­tig­ten Hilfs­mit­tel besor­gen wir für Sie. Anschlie­ßend stim­men wir einen Ter­min für Ihre Über­lei­tung mit allen Betei­lig­ten ab.

Sie sind nicht allein

Die­ser Weg mag Ihnen im Moment viel­leicht über­wäl­ti­gend erschei­nen – aber Sie müs­sen ihn nicht allein gehen. Wir sind von Anfang an an Ihrer Sei­te und beglei­ten Sie durch jeden Schritt. Unser Ziel ist es, dass Sie sich sicher und gut auf­ge­ho­ben füh­len – von der ers­ten Kon­takt­auf­nah­me bis zu Ihrem ers­ten Tag zu Hau­se und dar­über hin­aus.

Häu­fi­ge Fra­gen

Das Leben kann sich manch­mal von einem Tag auf den ande­ren dra­ma­tisch ver­än­dern. Ein Unfall oder eine Krank­heit kön­nen dazu füh­ren, dass Sie oder ein Fami­li­en­mit­glied plötz­lich auf inten­si­ve Pfle­ge ange­wie­sen sind. Das stellt eine gro­ße Her­aus­for­de­rung dar – emo­tio­nal wie auch prak­tisch. Was soll­ten Sie in einer sol­chen Situa­ti­on tun?

Der Schock sitzt tief
Neben der emo­tio­na­len Belas­tung kom­men zahl­rei­che orga­ni­sa­to­ri­sche Auf­ga­ben auf Sie zu, und wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen müs­sen getrof­fen wer­den. Es ist jetzt von gro­ßer Bedeu­tung, dass Sie sich umfas­send infor­mie­ren und eine gute Bera­tung ein­ho­len. Die behan­deln­den Ärz­tin­nen und Ärz­te im Kran­ken­haus sind oft eine ers­te Anlauf­stel­le.

Das Kran­ken­haus ist auch dafür ver­ant­wort­lich, die geeig­ne­te Ver­sor­gungs­form nach dem Kran­ken­haus­auf­ent­halt zu orga­ni­sie­ren. Falls ein Pfle­ge­heim kei­ne Opti­on dar­stellt, bie­tet die außer­kli­ni­sche Inten­siv­pfle­ge eine gute Alter­na­ti­ve – denn sie ermög­licht ein Leben außer­halb des Kran­ken­hau­ses oder eines Pfle­ge­heims.

Wir sind für Sie da – um zu hel­fen
Das Pfle­ge­team Him­mel ist in die­ser schwie­ri­gen Pha­se an Ihrer Sei­te und beglei­tet Sie von Anfang an. Wir infor­mie­ren Sie umfas­send über alle Mög­lich­kei­ten, wie eine ganz­heit­li­che außer­kli­ni­sche Inten­siv­pfle­ge opti­mal umge­setzt wer­den kann.

Dabei berück­sich­ti­gen wir nicht nur den Gesund­heits­zu­stand, son­dern auch die per­sön­li­chen Bedürf­nis­se der betrof­fe­nen Per­son sowie der Ange­hö­ri­gen. Gemein­sam fin­den wir eine pas­sen­de Lösung, die für alle Betei­lig­ten zufrie­den­stel­lend ist.

Sie sind nicht allein
Die­se Zeit ist für alle schwer – für Sie als Ange­hö­ri­ge oder Ange­hö­ri­ger genau­so wie für die betrof­fe­ne Per­son. Es ist völ­lig nor­mal, wenn Sie sich über­for­dert füh­len. Las­sen Sie sich nicht unter Druck set­zen und neh­men Sie sich die Zeit, die Sie brau­chen, um die für Ihre Situa­ti­on rich­ti­ge Ent­schei­dung zu tref­fen.

Wir ste­hen Ihnen mit Rat und Tat zur Sei­te und hel­fen Ihnen dabei, den Weg zu fin­den, der für Ihre indi­vi­du­el­le Lebens­la­ge am bes­ten geeig­net ist.

Sie haben Anspruch auf eine früh­zei­ti­ge und umfas­sen­de Bera­tung durch die Pfle­ge­be­ra­te­rin­nen und Pfle­ge­be­ra­ter Ihrer Pfle­ge­kas­se. Die­ser Anspruch gilt übri­gens auch für Ihre Ange­hö­ri­gen und wei­te­re Per­so­nen – zum Bei­spiel ehren­amt­lich Pfle­gen­de –, sofern Sie damit ein­ver­stan­den sind.

Hilf­rei­che Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie auch über das Bür­ger­te­le­fon, das im Auf­trag des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Gesund­heit ein­ge­rich­tet wur­de. Sie errei­chen es unter 030 / 340 60 66–02.

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Fami­lie, Senio­ren, Frau­en und Jugend hat spe­zi­ell zum The­ma Pfle­ge die Web­site „Wege zur Pfle­ge“ erstellt, auf der Sie vie­le nütz­li­che Infor­ma­tio­nen rund um das The­ma Pfle­ge fin­den.

Und natür­lich ste­hen auch wir Ihnen ger­ne mit Rat und Tat zur Sei­te!

Um Leis­tun­gen der Pfle­ge­ver­si­che­rung in Anspruch neh­men zu kön­nen, muss ein Antrag bei der Pfle­ge­kas­se gestellt wer­den; dies kann auch tele­fo­nisch erfol­gen. Die Pfle­ge­kas­se befin­det sich bei der Kran­ken­kas­se.

Die Pfle­ge­gra­de ori­en­tie­ren sich nach der Schwe­re der Beein­träch­ti­gun­gen der Selbst­stän­dig­keit oder der Fähig­kei­ten der pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­son. Der Pfle­ge­grad wird mit­hil­fe eines pfle­ge­fach­lich begrün­de­ten Begut­ach­tungs­in­stru­ments ermit­telt. Die fünf Pfle­ge­gra­de sind abge­stuft: von gerin­gen Beein­träch­ti­gun­gen der Selbst­stän­dig­keit oder der Fähig­kei­ten (Pfle­ge­grad 1) bis zu schwers­ten Beein­träch­ti­gun­gen der Selbst­stän­dig­keit oder der Fähig­kei­ten, die mit beson­de­ren Anfor­de­run­gen an die pfle­ge­ri­sche Ver­sor­gung ein­her­ge­hen (Pfle­ge­grad 5).

Sobald Sie Leis­tun­gen der Pfle­ge­ver­si­che­rung bean­tragt haben, beauf­tragt Ihre Pfle­ge­kas­se den Medi­zi­ni­schen Dienst der Kran­ken­ver­si­che­rung (MDK) oder ande­re unab­hän­gi­ge Gut­ach­te­rin­nen bezie­hungs­wei­se Gut­ach­ter mit der Begut­ach­tung zur Fest­stel­lung Ihrer Pfle­ge­be­dürf­tig­keit.

Lan­ge Zeit war die inten­siv­me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung in der häus­li­chen Umge­bung eine sel­te­ne Aus­nah­me, aber dank moder­ner Tech­nik ist es heu­te in vie­len Fäl­len mög­lich, auch als schwer erkrank­tes Fami­li­en­mit­glied zu Hau­se gepflegt zu wer­den, selbst wenn es beatmet oder künst­lich ernährt wer­den muss.

Ein genau­en Zeit­rah­men zu nen­nen ist schwie­rig, da für die indi­vi­du­el­le Ver­sor­gung des Kun­den zunächst ein Team aus exami­nier­ten Pfle­ge­kräf­ten zusam­men­ge­stellt wer­den muss. Wich­tig dabei ist, dass jede Ver­sor­gung spe­zi­ell auf die Bedürf­nis­se des Kun­den maß­ge­schnei­dert wird.

Wir ver­mit­teln auch Zwi­schen­lö­sun­gen in sta­tio­nä­ren Ein­rich­tun­gen, falls gewünscht, für die Zeit zwi­schen Kli­nik und zu Hau­se.

Für die Zukunft pla­nen wir selbst ein betreu­tes Woh­nen für inten­siv­pfle­ge­be­dürf­ti­ge Kun­den mit 12 Wohn­ein­hei­ten anzu­bie­ten. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen dazu hier: https://remeno.de/

Dies sind in der Regel Pfle­ge­kas­sen, Kran­ken­kas­sen, Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten, Ver­si­che­run­gen und Sozi­al­äm­ter. Es ist auch ein pri­va­ter Bei­trag mög­lich.

Mit einem Pfle­ge­grad hat dein Ange­hö­ri­ger die Mög­lich­keit, einen Zuschuss von 4.000 Euro von der Pfle­ge­kas­se für eine Wohn­um­feld­ver­bes­se­rung zu erhal­ten. Häu­fi­ge Umbau­maß­nah­men sind zum Bei­spiel eine Bad­sa­nie­rung oder der Ein­bau von Lif­ten und Auf­zü­gen, um Trep­pen und Stock­wer­ke zu über­win­den.

Unab­hän­gig vom Pfle­ge­grad kannst du auch bei der KfW-Bank Zuschüs­se von bis zu 6.250 Euro für den Abbau von Bar­rie­ren bean­tra­gen.

Um die Zuschüs­se für den Umbau zu erhal­ten, benö­tigst du meh­re­re Kos­ten­vor­anschlä­ge, die du gemein­sam mit dem Antrag bei der Pfle­ge­kas­se – bezie­hungs­wei­se bei der KfW-Bank – ein­reichst. Oft sind auch Fotos von der abzu­bau­en­den Bar­rie­re, zum Bei­spiel dem Trep­pen­haus, hilf­reich, damit dein Antrag schnell bear­bei­tet wer­den kann.

Bei der Ver­sor­gung eines inten­siv­pflich­ti­gen Kun­den in der eige­nen Häus­lich­keit ist die Höhe des Pfle­ge­grad nicht rele­vant.

Uns ist es wich­tig, jeden Kun­den in sei­ner Eigen­stän­dig­keit und Selb­stän­dig­keit zu för­dern und zu unter­stüt­zen. Abhän­gig vom indi­vi­du­el­len Krank­heits­bild haben wir auch sehr akti­ve Kun­den und beglei­ten sie in ihrem täg­li­chem Leben: zur Schu­le, zur Arbeit, in ihrer Frei­zeit (z.B. ins Kino oder shop­pen gehen) oder sogar in den Urlaub.

Die Pfle­ge eines Ange­hö­ri­gen zu Hau­se kann sowohl psy­chisch als auch kör­per­lich sehr belas­tend sein. Es gibt Anzei­chen, die dar­auf hin­wei­sen, dass es an der Zeit ist, sich Unter­stüt­zung in Form eines Pfle­ge­diens­tes zu suchen. Zu den mög­li­chen Anzei­chen gehö­ren:

  • Kör­per­li­che Beschwer­den wie Mus­kel­ver­span­nun­gen, Schmer­zen, Haut­pro­ble­me, Anfäl­lig­keit für Infek­tio­nen, Herz-Kreis­lauf-Beschwer­den, Gewichts­schwan­kun­gen, Magen- und Ver­dau­ungs­pro­ble­me, Schlaf­stö­run­gen oder unge­wöhn­li­che Müdig­keit.
  • Psy­chi­sche Anzei­chen wie Ner­vo­si­tät, Unru­he, Reiz­bar­keit, Gedächt­nis- und Kon­zen­tra­ti­ons­schwie­rig­kei­ten, Antriebs- oder Rast­lo­sig­keit, Stim­mungs­schwan­kun­gen, Hilf­lo­sig­keit, Nie­der­ge­schla­gen­heit, Ein­sam­keit, Angst, Wut, Trau­er, Gedan­ken der Wert­lo­sig­keit und über­mä­ßi­ger Gebrauch von Medi­ka­men­ten, Tabak, Alko­hol oder ande­ren Dro­gen.

Es ist wich­tig, die­se Anzei­chen ernst zu neh­men und bei einer län­ge­ren Wahr­neh­mung mit einem Arzt oder einer Ärz­tin dar­über zu spre­chen. Die Pfle­ge eines Ange­hö­ri­gen kann eine gro­ße Her­aus­for­de­rung sein, und es ist ent­schei­dend, auf die eige­ne Gesund­heit zu ach­ten und Unter­stüt­zung zu suchen, um Über­las­tung und ernst­haf­te gesund­heit­li­che Pro­ble­me zu ver­mei­den.

Bit­te beach­te, dass die Infor­ma­tio­nen in die­sem Arti­kel einen Arzt­be­such nicht erset­zen sol­len und nicht zur Selbst­dia­gno­se oder ‑behand­lung ver­wen­det wer­den dür­fen.

Pfle­ge­rat­ge­ber für Ange­hö­ri­ge

Die Pfle­ge­rat­ge­ber des Zen­trums für Qua­li­tät in der Pfle­ge (ZQP) rich­ten sich an pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge und bie­ten leicht ver­ständ­li­ches und fun­dier­tes Wis­sen für die häus­li­che Pfle­ge. Alle Rat­ge­ber wer­den in unse­rem mul­ti­pro­fes­sio­nel­len Team erar­bei­tet und zusätz­lich von exter­nen aus­ge­wie­se­nen Exper­ten qua­li­täts­ge­si­chert.

Gesun­de Men­schen atmen ganz auto­ma­tisch, ohne dar­über nach­zu­den­ken und ohne gro­ße Anstren­gung. Wenn dies etwa wegen einer Erkran­kung oder nach einem Unfall nicht mehr gelingt, kann die Atmung durch eine maschi­nel­le Beatmung sicher­ge­stellt wer­den. Geschieht dies außer­halb eines Kran­ken­hau­ses, spricht man von Beatmung zu Hau­se oder Heim­be­atmung. Die medi­zi­nisch und pfle­ge­risch übli­che Bezeich­nung dafür lau­tet „außer­kli­ni­sche Beatmung“. Dabei spielt es kei­ne Rol­le, ob die beatme­ten Men­schen in der eige­nen Woh­nung, einer Wohn­ge­mein­schaft oder in einer sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tung leben.

For­men der Heim­be­atmung

Wie jemand beatmet wird, hängt von der jewei­li­gen Erkran­kung ab. Ein Beatmungs-Gerät kann die Atmung unter­stüt­zen oder auch ganz über­neh­men. Dies kann ent­we­der dau­er­haft oder stun­den­wei­se erfol­gen, etwa im Schlaf. Die Beatmung kann lang­fris­tig oder vor­über­ge­hend not­wen­dig sein.

  • Nicht-inva­si­ve Beatmung: Die Beatmung über ein Mund­stück, eine Nasen­mas­ke oder eine Mund-Nasen-Mas­ke bezeich­net man als nicht-inva­si­ve Beatmung. Die nicht-inva­si­ve Beatmung kann in den meis­ten Fäl­len völ­lig selbst­stän­dig durch­ge­führt wer­den.
  • Inva­si­ve Beatmung: Für eine inva­si­ve Beatmung wird ein künst­li­cher Zugang über den Hals zur Luft­röh­re geschaf­fen, das soge­nann­te Tra­cheo-Sto­ma. Dar­über wird ein Röhr­chen (Tra­che­al-Kanü­le) in die Luft­röh­re ein­ge­führt. An die­se Tra­che­al-Kanü­le wird das Beatmungs-Zube­hör ange­schlos­sen. Bei der inva­si­ven Beatmung ist fast immer eine Unter­stüt­zung durch spe­zia­li­sier­te Pfle­ge erfor­der­lich.

 

Beatmungs-Pfle­ge

Bei der Ent­schei­dung dar­über, wie die Beatmungs-Pfle­ge orga­ni­siert wird, spie­len ver­schie­de­ne Fak­to­ren eine Rol­le, z. B. wo die Per­son lebt, wel­che Fähig­kei­ten ein­ge­schränkt sind und ob Unter­stüt­zung durch einen Pfle­ge­dienst not­wen­dig ist.

Qua­li­tät der außer­kli­ni­schen Beatmungs-Pfle­ge

Nicht jeder Pfle­ge­dienst kann die Ver­sor­gung beatme­ter Men­schen über­neh­men. Dafür gibt es Inten­siv-Pfle­ge­diens­te, die sich auf die außer­kli­ni­sche Beatmung spe­zia­li­siert haben. Deren Auf­ga­be ist es, für eine gute und siche­re Pfle­ge zu sor­gen. Dabei müs­sen die Diens­te ver­bind­li­che Qua­li­täts­vor­ga­ben ein­hal­ten. Die kon­kre­ten Pflich­ten der Pfle­ge­diens­te rich­ten sich nach den Bedürf­nis­sen der beatme­ten Per­son.

ZQP-Rat­ge­ber-Heim­be­atmung

Gewalt hat vie­le Gesich­ter und ist manch­mal nicht direkt erkenn­bar. Und: Sie fängt nicht erst beim Schla­gen an. Auch jeman­dem zu dro­hen, ihn zu belei­di­gen, zu etwas zu zwin­gen, zu ver­nach­läs­si­gen oder aus­nut­zen, ist Gewalt.

Für Gewalt in der Pfle­ge gibt es ver­schie­de­ne Ursa­chen. Sie ent­steht oft­mals als Sum­me von meh­re­ren Fak­to­ren. Gewalt kann zum Bei­spiel ent­ste­hen, wenn Pfle­gen­de mit der Pfle­ge über­for­dert sind, gesund­heit­li­che oder finan­zi­el­le Pro­ble­me haben. Bei Pfle­ge­be­dürf­ti­gen kön­nen Gefüh­le wie Hilf­lo­sig­keit, Angst, Scham, Ver­zweif­lung oder Schmer­zen zu aggres­si­vem Ver­hal­ten füh­ren. Auch krank­heits­be­ding­te Ver­än­de­run­gen im Gehirn, zum Bei­spiel Demenz, kön­nen der Grund dafür sein.

Her­aus­for­dern­des Ver­hal­ten

Man­ches Ver­hal­ten ande­rer kann uns sehr her­aus­for­dern – vor allem, wenn wir es als gegen uns gerich­tet emp­fin­den und nicht ver­ste­hen. Daher ist es hilf­reich, die Grün­de dafür her­aus­zu­fin­den. Denn wer die­se nicht kennt, reagiert womög­lich unpas­send. Die Situa­ti­on könn­te dann sogar noch schlim­mer wer­den.

Pra­xis­tipp: Ver­hal­ten ver­ste­hen
  • Ver­su­chen Sie her­aus­zu­fin­den, was Gefüh­le wie Angst, Wut oder Unru­he bei der pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­son aus­löst. Über­le­gen Sie, ob sich Mus­ter in ähn­li­chen Situa­tio­nen zei­gen. Man­che Men­schen wer­den unru­hig oder aggres­siv, wenn sie z. B. Schmer­zen haben, unzu­frie­den, ver­zwei­felt, ängst­lich, müde, hung­rig oder gelang­weilt sind.
  • Fra­gen Sie gezielt nach. Bei Men­schen mit Demenz eig­nen sich ein­fa­che Fra­gen, auf die man mit Ja oder Nein ant­wor­ten kann.
  • Beob­ach­ten Sie auch Ver­hal­ten, Kör­per­spra­che und Ton­fall.
  • Über­le­gen Sie, was häu­fig zu Kon­flik­ten zwi­schen Ihnen führt. Ist es z. B. beim Essen oder Waschen? Führt das zu Abwehr oder Wider­stand? Was könn­te der Grund sein?
  • Viel­leicht kön­nen Sie jemand ande­ren bit­ten, bestimm­te Auf­ga­ben für Sie zu über­neh­men. Zie­hen Sie evtl. auch einen ambu­lan­ten Pfle­ge­dienst hin­zu.
  • Holen Sie Rat von einem Fach­arzt ein, z. B. einem Geron­to­psych­ia­ter, wenn Ver­hal­tens­wei­sen wie Schrei­en, Unru­he, Angst, Abwehr oder Aggres­si­vi­tät auf­tre­ten.
  • Las­sen Sie sich auch von Pfle­ge­fach­kräf­ten bera­ten, wie man mit her­aus­for­dern­dem Ver­hal­ten von Men­schen mit Demenz umge­hen soll­te. Sol­ches Wis­sen wird auch in Pfle­ge­kur­sen ver­mit­telt.

ZQP-Rat­ge­ber_­Ge­wal­t_­vor­beu­gen

Inkon­ti­nenz bedeu­tet, wie­der­holt unge­wollt Urin oder Stuhl zu ver­lie­ren. Dann wird ent­we­der von einer Harn-Inkon­ti­nenz oder einer Stuhl-Inkon­ti­nenz gespro­chen.

Es gibt ver­schie­de­ne For­men von Inkon­ti­nenz. Bei einer Belas­tungs-Inkon­ti­nenz geht beim Heben, Hus­ten oder Lachen unkon­trol­liert Urin ab. Liegt eine über­ak­ti­ve Bla­se oder eine Drang-Inkon­ti­nenz vor, kommt der Harn- oder Stuhl­drang plötz­lich und ist sehr drin­gend. Bei einer Über­lauf-Inkon­ti­nenz oder Ent­lee­rungs-Stö­rung ent­lee­ren sich Bla­se oder Darm nicht rich­tig. Dadurch geht in kur­zen Zeit­ab­stän­den unkon­trol­liert etwas Urin oder Stuhl ab. Zudem kann eine funk­tio­nel­le Inkon­ti­nenz bestehen. Das bedeu­tet, dass die Toi­let­te nicht recht­zei­tig erreicht wird, weil Beweg­lich­keit oder geis­ti­ge Fähig­kei­ten ein­ge­schränkt sind. Oft kommt bei älte­ren pfle­ge­be­dürf­ti­gen Men­schen eine Mischung aus ver­schie­de­nen For­men vor.

Die Ursa­che für Inkon­ti­nenz liegt in der Regel in Mus­kel­schwä­che, Stö­run­gen der Ner­ven oder geis­ti­gen Beein­träch­ti­gun­gen. Mit dem Alter steigt das Risi­ko für Inkon­ti­nenz. Die Mus­ku­la­tur im Becken­bo­den und die Schließ­mus­keln wer­den schwä­cher. Die Vor­warn­zeit für den Harn- und Stuhl­drang wird kür­zer. Vie­le älte­re Men­schen müs­sen nachts häu­fi­ger zur Toi­let­te. Wer nicht gut beweg­lich ist, lan­ge ins Bad oder zum Aus­zie­hen braucht, schafft es womög­lich nicht recht­zei­tig.

Es ist wich­tig, bei Inkon­ti­nenz ärzt­li­chen Rat ein­zu­ho­len. So kön­nen Ursa­chen geklärt und geeig­ne­te Maß­nah­men ergrif­fen wer­den.

Fol­gen einer Inkon­ti­nenz

Inkon­ti­nenz kann zu gesund­heit­li­chen Pro­ble­men und psy­chi­schen Belas­tun­gen füh­ren.

Gut zu wis­sen: Wel­che Pro­ble­me kön­nen auf­tre­ten?

Haut­schä­den
Andau­ern­der Kon­takt mit Urin oder Stuhl kann die Haut schä­di­gen. Sie wird wund und kann sich ent­zün­den.

Infek­tio­nen
Über ent­zün­de­te Haut kön­nen sich Bak­te­ri­en aus­brei­ten. Zudem kann Inkon­ti­nenz zu Ent­zün­dun­gen der Harn­we­ge füh­ren. Ent­leert sich die Bla­se beim Was­ser­las­sen nicht voll­stän­dig, ver­meh­ren sich Bak­te­ri­en in der Bla­se leich­ter.

Unsi­cher­heit
Inkon­ti­nenz ver­än­dert den All­tag. Die Toi­let­te muss immer in der Nähe und schnell zu errei­chen sein. Auch auf Unter­stüt­zung oder auf Hilfs­mit­tel wie Inkon­ti­nenz-Hosen ange­wie­sen zu sein, kann sehr belas­ten und ver­un­si­chern. Hin­zu kom­men viel­leicht Gefüh­le wie Scham, Trau­er, Ärger und Wut.

Ein­sam­keit
Man­che Men­schen mit Inkon­ti­nenz ver­mei­den es, aus dem Haus zu gehen. Sie befürch­ten zum Bei­spiel, nicht recht­zei­tig zur Toi­let­te zu kom­men oder unan­ge­nehm zu rie­chen. Bla­sen- oder Darm­schwä­che kann mit belas­ten­den Scham­ge­füh­len ver­bun­den sein und Ein­sam­keit zur Fol­ge haben.

Haut­pfle­ge bei Inkon­ti­nenz
Urin und Stuhl kön­nen die Haut angrei­fen und schä­di­gen. Daher muss die Haut bei Inkon­ti­nenz beson­ders geschützt wer­den. Dazu gehört auch, den Intim­be­reich zu rei­ni­gen und zu pfle­gen. Dabei ist der rich­ti­ge Ablauf zu beach­ten, um Haut­pro­ble­me und Infek­tio­nen zu ver­mei­den.

 
Pra­xis­tipp: Haut rei­ni­gen und pfle­gen
  • Wech­seln Sie Inkon­ti­nenz-Pro­duk­te mehr­mals täg­lich und nach jeder Stuhl-Aus­schei­dung.
  • Ent­fer­nen Sie Kot immer sofort von der Haut.
  • Rei­ni­gen Sie die Haut mög­lichst nach jeder Aus­schei­dung.
  • Ver­wen­den Sie dafür wei­che haut­scho­nen­de Feucht- oder Öltü­cher. Häu­fi­ger Kon­takt mit Was­ser und Sei­fe schä­digt die Haut.
  • Trock­nen Sie die Haut sanft ab, um sie nicht noch zusätz­lich zu rei­zen. Tup­fen Sie eher, anstatt zu rei­ben.
  • Tra­gen Sie eine Creme auf, die die Haut vor Feuch­tig­keit und aggres­si­ven Stof­fen im Urin und Stuhl schützt. Dafür eig­nen sich ein­fa­che, wei­che Zink­pas­ten oder Haut­schutz­sal­ben. Es gibt auch spe­zi­el­le Inkon­ti­nenz-Pro­duk­te, die einen Schutz­film auf der Haut bil­den.
  • Las­sen Sie sich in der Apo­the­ke, beim Arzt, bei einer Ärz­tin oder von einer Pfle­ge­fach­per­son bera­ten.
  • Ach­ten Sie auf den Zustand der Haut und der Schleim­haut. Holen Sie bei Ver­än­de­run­gen der Haut pfle­ge­fach­li­chen oder ärzt­li­chen Rat ein.

ZQP-Rat­ge­ber-Inkon­ti­nenz

Scham­ge­füh­le kom­men in der Pfle­ge regel­mä­ßig vor – sowohl bei den Pfle­gen­den als auch bei den Gepfleg­ten. Pfle­ge­be­dürf­ti­ge sind mit dem Ver­lust ihrer Fähig­kei­ten und einer zuneh­men­den Abhän­gig­keit kon­fron­tiert. Bei Men­schen, denen es immer wich­tig war, unab­hän­gig und selbst­be­stimmt zu leben, kann das Scham­ge­füh­le aus­lö­sen. Hin­zu kommt, dass ande­re in intims­te Hand­lun­gen und Abläu­fe ein­be­zo­gen wer­den müs­sen, wie etwa bei der Kör­per­pfle­ge, dem Toi­let­ten­gang und dem Schla­fen­ge­hen.

Eben­so wie Pfle­ge­be­dürf­ti­ge Scham emp­fin­den, kommt dies auch bei Pfle­gen­den vor. Sie sind viel­leicht beschämt, weil sie sich den intims­ten Lebens­be­rei­chen einer ande­ren Per­son nicht ent­zie­hen kön­nen. Oder sie glau­ben, den Erwar­tun­gen bei der Pfle­ge nicht gerecht zu wer­den – denen des Pfle­ge­be­dürf­ti­gen, Außen­ste­hen­den oder den Erwar­tun­gen, die sie an sich selbst stel­len.

Scham­ge­füh­le

Scham­ge­füh­le ent­ste­hen, wenn man sich her­ab­ge­wür­digt oder miss­ver­stan­den, in Ver­le­gen­heit gebracht oder bei etwas ertappt fühlt. Pfle­ge geht wie kaum ein ande­rer Lebens­be­reich mit einem sehr hohen Maß an Inti­mi­tät und Ver­trau­en und damit auch mit Ver­letz­lich­keit ein­her.

Gut zu wis­sen: Was ist beim Umgang mit Scham wich­tig?

Für eine ein­fühl­sa­me, respekt­vol­le und gesun­de Pfle­ge ist es wich­tig, Belas­tun­gen durch Scham­ge­füh­le vor­zu­beu­gen – bei Pfle­gen­den und Gepfleg­ten. Ein offe­ner Aus­tausch dar­über, wann sich die eige­nen Scham­ge­füh­le mel­den und was für den ande­ren beschä­mend ist, unter­stützt dabei, gezielt damit umzu­ge­hen und Lösun­gen zu fin­den.

So ist es zum Bei­spiel rat­sam, anzu­spre­chen, wie und von wem der Pfle­ge­be­dürf­ti­ge am liebs­ten unter­stützt wer­den möch­te und was ihm bei der Pfle­ge unan­ge­nehm ist. Genau­so wich­tig ist es, dass pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge offen benen­nen, was sie im Rah­men der Pfle­ge leis­ten kön­nen und was nicht.

Scham­ge­füh­le sind nicht ganz zu ver­mei­den. Aber es gibt Mög­lich­kei­ten, scham­be­haf­te­ten Situa­tio­nen vor­zu­beu­gen oder zu ler­nen, mit ihnen umzu­ge­hen.

Scham­ge­füh­le über­win­den

Im Ver­lauf einer lan­gen Pfle­ge­be­dürf­tig­keit ver­än­dern sich Scham­gren­zen. Mit der Zeit begin­nen Pfle­ge­be­dürf­ti­ge in der Regel, sich an neue Situa­tio­nen zu gewöh­nen und sie zu akzep­tie­ren.

 

Pra­xis­tipp: Mit neu­en Rol­len leben

Pfle­ge­be­dürf­ti­ge Men­schen und ihre Ange­hö­ri­gen erle­ben sich durch die Pfle­ge­si­tua­ti­on in neu­en Rol­len, die sich auch auf die Bezie­hung zuein­an­der aus­wir­ken.

Was Ihnen hel­fen kann, mit der ver­än­der­ten Rol­le umzu­ge­hen:

  • Tau­schen Sie sich mit Men­schen aus, die in einer ähn­li­chen Situa­ti­on sind, z. B. in einer Ange­hö­ri­gen­grup­pe.
  • Wenn Sie das Gefühl haben, Ihrer neu­en Rol­le und der damit ver­bun­de­nen Ver­ant­wor­tung nicht gerecht zu wer­den, las­sen Sie sich über Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te und Pfle­ge­leis­tung bera­ten. Auch zur Orga­ni­sa­ti­on von Beruf und Pfle­ge kön­nen Sie sich bera­ten las­sen.
  • Spre­chen Sie offen an, inwie­weit Sie die neue Rol­le über­neh­men und was Sie im Rah­men der Pfle­ge leis­ten kön­nen oder wol­len – und was nicht. Nut­zen Sie evtl. die Mög­lich­keit, einen pro­fes­sio­nel­len Pfle­ge­dienst für ein­zel­ne Pfle­ge­tä­tig­kei­ten zu beauf­tra­gen.

Wie Sie Ihrem Ange­hö­ri­gen hel­fen kön­nen, mit der ver­än­der­ten Rol­le umzu­ge­hen:

  • Ver­mit­teln Sie Ihrem Ange­hö­ri­gen das Gefühl, dass Sie ihn so anneh­men, wie er ist, und dass Sie gern für ihn sor­gen.
  • Ver­su­chen Sie, Ritua­le, die für sie bei­de wich­tig sind, bei­zu­be­hal­ten. Das kann bspw. das gemein­sa­me Fern­se­hen, Spie­le oder lesen sein.
  • Unter­stüt­zen Sie Ihren Ange­hö­ri­gen dabei, eige­ne Inter­es­sen so gut wie mög­lich wei­ter­zu­ver­fol­gen, wie lesen, Musik hören, Besuch emp­fan­gen. Dazu kön­nen Sie auch ehren­amt­li­che Hel­fer suchen.
  • Ermun­tern Sie dazu, sich wei­ter­hin am All­tag zu betei­li­gen, zum Bei­spiel im Haus­halt, an Gesprä­chen oder bei Ent­schei­dun­gen. Behal­ten Sie die gewohn­te Auf­ga­ben­ver­tei­lung so weit wie mög­lich bei.

ZQP-Rat­ge­ber-Scham

Die Kör­per­pfle­ge gehört zu unse­ren Grund­be­dürf­nis­sen. Sie dient der Rei­ni­gung und sorgt für ein gutes Kör­per­ge­fühl. Sie trägt aber auch dazu bei, die Haut gesund zu hal­ten. Die Haut ver­än­dert sich mit der Zeit. Sie wird dün­ner, fal­ti­ger, tro­cke­ner, weni­ger wider­stands­fä­hig und elas­tisch. Des­halb ist im Alter und bei Pfle­ge­be­dürf­tig­keit beson­ders wich­tig, die Haut zu pfle­gen und gesund zu erhal­ten.

Von Pfle­gen­den erfor­dert es Fein­ge­fühl, wenn sie einem ande­ren Men­schen bei der Kör­per­pfle­ge hel­fen oder die­se gar kom­plett über­neh­men. Aber auch grund­le­gen­des Wis­sen über Sicher­heit, Hygie­ne und Gesund­heit sind wich­tig.

Haut- und Kör­per­pfle­ge

Damit die Haut bis ins hohe Alter gesund bleibt, ist eine gesun­de Lebens­wei­se wich­tig. Außer­dem braucht die Haut Schutz. Für die Haut­pfle­ge sind mil­de, haut­scho­nen­de Pro­duk­te zu emp­feh­len. Man­che Pro­duk­te hel­fen dabei, die Haut zusätz­lich zu schüt­zen.

Gut zu wis­sen: Wel­che Rei­ni­gungs- und Pfle­ge­pro­duk­te sind geeig­net?

Grund­sätz­lich sind mil­de, haut­scho­nen­de Pro­duk­te zu emp­feh­len. Man­che Pro­duk­te hel­fen dabei, die Haut zusätz­lich zu schüt­zen.

  • Wasch­pro­duk­te mit einem pH-Wert unter 6, zum Bei­spiel sei­fen­freie Wasch­lo­tion
  • öl- und fett­hal­ti­ge Wasch­pro­duk­te wie Dusch­öle – sie sind rück­fet­tend und eher haut­scho­nend
  • Pro­duk­te mit Urea, Gly­ce­rin oder Milch­säu­re – sie hel­fen bei der Pfle­ge tro­cke­ner und dün­ner ver­letz­li­cher Haut
  • Öli­ge oder fett­hal­ti­ge Cremes, Sal­ben oder Lotio­nen – sie erhö­hen die Feuch­tig­keit der Haut und ver­bes­sern durch eine Rück­fet­tung ihre Schutz­funk­ti­on
  • Par­füm­ar­me oder ‑freie Pro­duk­te – sie hel­fen, Irri­ta­tio­nen und All­er­gien zu ver­mei­den
  • Ein­fa­che, wei­che Zink­pas­ten, Haut­schutz­sal­be, Vase­li­ne oder spe­zi­el­le Inkon­ti­nenz-Pro­duk­te, die einen Schutz­film auf der Haut bil­den – sie schüt­zen die Haut bei Inkon­ti­nenz vor Feuch­tig­keit und aggres­si­ven Stof­fen im Urin und Stuhl
  • Grund­sätz­lich sind mil­de, haut­scho­nen­de Pro­duk­te zu emp­feh­len. Man­che Pro­duk­te hel­fen dabei, die Haut zusätz­lich zu schüt­zen.

Nicht geeig­net sind klas­si­sche Sei­fen, Pro­duk­te mit äthe­ri­schen Ölen und Prä­pa­ra­te auf Alko­hol­ba­sis.

 
Kör­per­pfle­ge im Bett

Wenn sich die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son sehr schwach fühlt oder nicht auf­ste­hen kann, muss die Kör­per­pfle­ge im Bett erfol­gen. Dabei ist es beson­ders wich­tig, Beweg­lich­keit und Selbst­stän­dig­keit zu för­dern. Sie gehen durch Bett­lä­ge­rig­keit leich­ter ver­lo­ren.

Pra­xis­tipp: Im Bett waschen
  • Bespre­chen Sie, wobei Hil­fe benö­tigt wird: etwa beim Anrei­chen der Gegen­stän­de oder Waschen bestimm­ter Kör­per­stel­len. Ermun­tern Sie dazu, mög­lichst viel selbst zu tun.
  • Berei­ten Sie alles für die Kör­per­pfle­ge vor.
  • Ach­ten Sie immer auf Sicher­heit und Hygie­ne.
  • Scho­nen Sie ihren Rücken­brin­gen Sie das Pfle­ge­bett, falls vor­han­den, etwa auf Hüft­hö­he.
  • Brin­gen Sie wenn erfor­der­lich eine Bett­hal­te­rung an, um einem Sturz aus dem Bett vor­zu­beu­gen.
  • Ach­ten Sie dar­auf, dass die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son bequem auf dem Rücken liegt. Der Ober­kör­per soll­te erhöht sein.
  • Stel­len Sie eine zwei­te Wasch­schüs­sel mit kla­rem Was­ser bereit, um Rei­ni­gungs­pro­duk­te voll­stän­dig abzu­wa­schen.
  • Ent­klei­den Sie nur die Kör­per­tei­le, die gera­de gewa­schen wer­den. Oder ver­wen­den Sie zum Abde­cken ein gro­ßes Bade­tuch. Legen Sie ein wei­te­res Hand­tuch unter, damit die Bett­wä­sche nicht nass wird.
  • Hel­fen Sie der pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­son, sich im Bett auf­zu­set­zen oder sich auf die Sei­te zu dre­hen. Waschen Sie dann den Rücken.
  • Nut­zen Sie für ein Fuß­bad im Bett eine Wasch­schüs­sel mit lau­war­mem Was­ser. Stel­len Sie den einen Fuß hin­ein. Das ande­re Bein ist auf­ge­stellt.
  • Ach­ten Sie dar­auf, ob die Haut ver­än­dert aus­sieht. Holen Sie bei Haut­ver­än­de­run­gen pfle­ge­ri­schen oder ärzt­li­chen Rat ein.
  • Trock­nen Sie die Haut sanft und gründ­lich ab. Ach­ten Sie dabei beson­ders auf den Intim­be­reich, die Leis­ten und die Bauch­fal­te. Auch unter den Ach­seln und Brüs­ten soll­te die Haut tro­cken sein. Glei­ches gilt für die Haut hin­ter den Ohren, zwi­schen den Fin­gern und Zehen.
  • Cre­men Sie tro­cke­ne Haut ein. Vor dem Anklei­den soll­te die Creme kurz ein­wir­ken.

ZQP-Rat­ge­ber-Koer­per­pfle­ge

Merk­ma­le guter Pfle­ge­qua­li­tät

Die Qua­li­tät der Pfle­ge ergibt sich aus viel­fäl­ti­gen Fak­to­ren und hängt vom Blick­win­kel ab. Pfle­ge­be­dürf­ti­ge Men­schen, Ange­hö­ri­ge, Pfle­gen­de, Ärz­te oder Ärz­tin­nen set­zen even­tu­ell unter­schied­li­che Prio­ri­tä­ten und schät­zen die Pfle­ge­qua­li­tät viel­leicht unter­schied­lich ein. Aber: Es gibt grund­sätz­li­che Merk­ma­le guter Pfle­ge, wie zum Bei­spiel:

Die Pfle­gen­den sind für die jewei­li­gen Auf­ga­ben qua­li­fi­ziert und ver­fü­gen über das not­wen­di­ge aktu­el­le Fach­wis­sen. Sie füh­ren die Pfle­ge fach­lich kor­rekt durch und hal­ten betriebs­in­ter­ne Ver­fah­rens­re­geln ein.

Die Pfle­ge rich­tet sich nach dem Wil­len und den Bedürf­nis­sen der pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­son. Die­se bestimmt selbst über die Pfle­ge und den Tages­ab­lauf. Wenn die Per­son ihren Wil­len nicht äußern kann, gel­ten schrift­li­che Ver­fü­gun­gen oder der mut­maß­li­che Wil­le.

Die Pfle­gen­den infor­mie­ren ver­ständ­lich und aus­führ­lich über Mög­lich­kei­ten, Risi­ken und Alter­na­ti­ven von Pfle­ge­maß­nah­men. Sie erklä­ren, was sie tun wol­len, hören zu und gehen auf Fra­gen ein. Kri­tik wird offen ange­nom­men und es wird gemein­sam eine Lösung gesucht. Maß­nah­men und gesund­heit­li­che Ver­än­de­run­gen wer­den ver­läss­lich doku­men­tiert.

 

Die Pfle­gen­den stim­men gemein­sam mit der pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­son und den Ange­hö­ri­gen alle Maß­nah­men und Zie­le ab. Sie erstel­len eine schrift­li­che Pfle­ge­pla­nung. Regel­mä­ßig wird geprüft, ob die geplan­ten Zie­le erreicht wer­den oder die Pfle­ge ver­än­dert wer­den muss.

 

Die Fähig­kei­ten der pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­son wer­den geför­dert und damit ihre Selbst­stän­dig­keit unter­stützt, etwa beim Waschen oder Essen. Das gilt eben­falls, wenn die Pfle­ge dadurch län­ger dau­ert. Die Pfle­gen­den hel­fen hier­für auch, geeig­ne­te Hilfs­mit­tel zu beschaf­fen und rich­tig zu ver­wen­den.

Die Gesund­heit der pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­son wird gestärkt und geschützt. Die Pfle­gen­den infor­mie­ren etwa über gesund­heits­för­dern­de Ange­bo­te zur Bewe­gung, zu geis­ti­gem Trai­ning oder sozia­len Akti­vi­tä­ten. Gesund­heit­li­chen Pro­ble­men wird best­mög­lich vor­ge­beugt.

Die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son wird best­mög­lich vor Gefah­ren für Leib und See­le geschützt. Das betrifft bei­spiels­wei­se Gefah­ren durch fal­sche Medi­ka­ti­on, schlech­te Hygie­ne, Ver­nach­läs­si­gung und ande­re For­men von Gewalt. Frei­heits­ent­zie­hen­de Maß­nah­men wer­den ver­mie­den.

Die ver­ein­bar­te pfle­ge­ri­sche Unter­stüt­zung wird jeder­zeit gewähr­leis­tet. Dafür stim­men sich alle an der Pfle­ge Betei­lig­ten dar­über ab, wer wann und wie wel­che Auf­ga­ben über­nimmt. Die Pfle­gen­den kom­mu­ni­zie­ren aktiv mit den behan­deln­den Ärz­ten und Ärz­tin­nen. Falls nötig wer­den wei­te­re Fach­ex­per­ten und Fach­ex­per­tin­nen ein­be­zo­gen. Bei Kran­ken­haus­auf­ent­hal­ten wer­den alle not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen wei­ter­ge­ge­ben.

Die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son wird gedul­dig, respekt­voll und zuge­wandt unter­stützt. Die Pfle­gen­den ach­ten die Intim­sphä­re und Scham­gren­zen. Kul­tu­rel­le, welt­an­schau­li­che oder reli­giö­se Wer­te und Bräu­che wer­den so weit wie mög­lich berück­sich­tigt.

Die Pfle­gen­den ach­ten die Pri­vat­sphä­re der pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­son. Sie gehen sorg­sam mit per­sön­li­chen Din­gen um. Alle Infor­ma­tio­nen wer­den dis­kret behan­delt und nur an ande­re wei­ter­ge­ge­ben, wenn die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son ein­ver­stan­den ist.

Die Pfle­gen­den lei­ten Ange­hö­ri­ge auf Wunsch an, damit sie pfle­ge­ri­sche Maß­nah­men über­neh­men kön­nen. Vor­aus­ge­setzt die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son ist damit ein­ver­stan­den. Die Ange­hö­ri­gen erhal­ten zudem Infor­ma­tio­nen über ent­las­ten­de Ange­bo­te.

Die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son wird gedul­dig, respekt­voll und zuge­wandt unter­stützt. Die Pfle­gen­den ach­ten die Intim­sphä­re und Scham­gren­zen. Kul­tu­rel­le, welt­an­schau­li­che oder reli­giö­se Wer­te und Bräu­che wer­den so weit wie mög­lich berück­sich­tigt.

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